Ab dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen ist. Der gesetzliche Mindestlohn gilt damit auch für Betreuungskräfte aus dem Ausland.

Was bedeutet das für die Kosten einer 24h-Betreueung?

Der Mindestlohn in Deutschland betrifft dabei nur angestellte Betreuungspersonen. Die Kosten für eine legale häusliche 24-Stunden-Betreuung durch angestellte Betreuungskräfte werden daher ab dem 1. Januar 2015 deutlich ansteigen. Dies gilt sowohl für Betreuungskräfte, die in Deutschland angestellt sind, als auch für im Ausland angestellte Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsendet werden. Wichtig ist, dass auch die Bereitschaftszeit mindestlohnpflichtig ist! Die Preissteigerung gilt für alle Anbieter und Vermittlungsagenturen, die die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten. Sollten Sie bei der Betreuung eines Familienmitglieds auf die Hilfe einer entsendeten Betreuungskraft zurück greifen und hier ab Januar 2015 keine Kostensteigerung erfahren, sollten Sie misstrauisch werden und bei dem Anbieter nachfragen, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Schauen Sie sich auch unbedingt selbst die Verträge an und prüfen, ob die dort gemachten Angaben der Realität entsprechen (hier sollten Sie vor allem die zu Grunde gelegte Stundenanzahl beachten).

Bleibt jetzt nur noch das Heim?

Auch wenn die Kosten für eine 24h-Betreuung in der Entsendung steigen werden, ist die Versorgungsform durch osteuropäische Pflegekräfte weiterhin eine günstige Alternative zum Pflegeheim und eine geeignete Möglichkeit für betreuungsbedürftige Menschen, im eigenen Zuhause zu bleiben. Die Kosten für ein Pflegeheim liegen im Durchschnitt deutlich über denen einer häuslichen Personenbetreuung. Darüber hinaus werden die Kosten für selbständige Betreuungskräfte nicht steigen. Selbständige Dienstleister unterliegen nicht dem Mindestlohn, da sie die Preise für ihre Dienstleistungen selbst fest legen können.

Muss ich bei Selbständigen Betreuungskräften nicht Angst vor Scheinselbständigkeit haben?

Nein. Nicht pauschal. Damit diese Betreuungspersonen nicht in die Scheinselbständigkeit geraten, sind verschiedene Merkmale zu beachten und einzuhalten. Bspw. eine unternehmerische Entscheidungsfreiheit und keine bestehende Weisungsgebundenheit. Dass die 24-Stunden-Betreuung in der Selbständigkeit grundsätzlich möglich ist, bestätigt bereits ein Urteil des Bundessozialgerichts (28. Sep­tem­ber 2011, Ak­ten­zei­chen B12 R 17/09 R). Sind die Merkmale der Selbständigkeit erfüllt, bietet sie für die Familien und die Betreuungspersonen viele Vorteile. Die selbständigen Betreuungspersonen schließen direkt mit der Familie einen Vertrag, somit können beide Parteien den Vertrag je nach Auftrag individuell gestalten. Die selbständigen Betreuungskräfte können flexibel und situativ agieren und bspw. auch Kooperationen mit ambulanten Pflegediensten schließen. Darüber hinaus sind diese Betreuungspersonen bei allen betroffenen Behörden in Deutschland gemeldet. Das sorgt für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrollmöglichkeiten für alle Beteiligten. Und wie oben bereits erwähnt: Der ab Januar 2015 in Kraft tretende Mindestlohn gilt für selbständige Betreuungspersonen nicht.

Wie kann ich selbständige Betreuungspersonen beauftragen?

In der Vermittlung von selbständigen Betreuungskräften finden sich nicht so viele Anbieter wie in der Vermittlung entsendeter Betreuungspersonen. Die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH ist bundesweit der größte Vermittler von selbständigen Betreuungspersonen. Die Legalität des Hausengel- Franchisesystems wurde in einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt. Das Unternehmen ist bereits seit zehn Jahren am Markt und Mitglied im Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.), der die Einhaltung von Qualitätsstandards seiner Mitglieder kontrolliert und durchsetzt.

Ist Schwarzarbeit eine Alternative?

Durch die Einführung des Mindestlohnes und der damit verbundenen Kostensteigerung in der Entsendung ist es vorstellbar, dass sich einige Haushalte und Betreuungspersonen in die Schwarzarbeit drängen lassen. Doch Schwarzarbeit ist niemals eine Alternative! Die deutschen Behörden werden diesbezüglich vermehrt strenge Kontrollen durchführen und im Fall des Falles hohe Strafzahlungen einfordern. Dieses Vorgehen begrüßen wir sehr und distanzieren uns ausdrücklich von Schwarzarbeit.