Über 1.000 Familien greifen bundesweit auf die Dienstleistung eines Hausengels zurück, um ihre Angehörigen Zuhause versorgt zu wissen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat das Franchise-System zur Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften der Hausengel GmbH bestätigt. Nun haben diese Familien, aber auch die fast 3.000 Hausengel-Franchisenehmer, endgültige Sicherheit über die Vermittlungstätigkeit des Unternehmens.
Es ist zwar ein deutliches Zeichen für die Branche aber doch nur eine Bestätigung der gelebten Praxis in hunderttausenden deutschen Haushalten: Die 24-Stunden-Betreuung in Privathaushalten durch osteuropäische Betreuungskräfte ist in der Selbständigkeit legal möglich. Daher wurden nach achtjähriger Ermittlungstätigkeit nun auch alle Verfahren gegen die Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH ohne Auflagen und ohne jeglichen Tatverdacht endgültig eingestellt. In diesem Ermittlungsverfahren wurde geprüft, ob es sich um eine legale Vermittlung von selbständigem Betreuungsdienstleistern handelt, was durch die Einstellung des Verfahrens bestätigt wird.
Wichtig zu beachten: Der Beschluss des Oberlandesgerichts bezieht sich dabei nur auf das Verhältnis zwischen der Hausengel Betreuungsdienstleistungen GmbH und ihren jeweiligen Hausengel-Franchisenehmern und kann nicht pauschal auf andere Vertragsverhältnisse übertragen werden.
Juliane Schneider
1 Kommentar
Tripticlideskruc · 22. September 2014 at 11:53
[…] dass die Selbstständigkeit der Hausengel-Franchisenehmer im Frühjahr dieses Jahres durch das Oberlandesgericht bestätigt wurde: Die 24-Stunden-Betreuung durch selbstständige […]