Über 1.000 Familien greifen bundesweit auf die Dienstleistung eines Hausengels zurück, um ihre Angehörigen Zuhause versorgt zu wissen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat das Franchise-System zur Vermittlung von Pflege- und Betreuungskräften der Hausengel GmbH bestätigt. Nun haben diese Familien, aber auch die fast 3.000 Hausengel-Franchisenehmer, end­gül­ti­ge Si­cher­heit über die Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit des Un­ter­neh­mens.
Es ist zwar ein deut­li­ches Zei­chen für die Bran­che aber doch nur eine Be­stä­ti­gung der ge­leb­ten Pra­xis in hun­dert­tau­sen­den deut­schen Haus­hal­ten: Die 24-​​Stun­­den-​​Be­treu­ung in Pri­vat­haus­hal­ten durch ost­eu­ro­päi­sche Be­treu­ungs­kräfte ist in der Selb­stän­dig­keit legal mög­lich. Daher wur­den nach acht­jäh­ri­ger Er­mitt­lungs­tä­tig­keit nun auch alle Ver­fah­ren gegen die Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH ohne Auf­la­gen und ohne jeg­li­chen Tat­ver­dacht end­gül­tig ein­ge­stellt. In die­sem Er­mitt­lungs­ver­fah­ren wurde ge­prüft, ob es sich um eine le­gale Ver­mitt­lung von selb­stän­di­gem Be­treu­ungs­dienst­leis­tern han­delt, was durch die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens be­stä­tigt wird.

Wichtig zu beachten: Der Be­schluss des Ober­lan­des­ge­richts be­zieht sich dabei nur auf das Ver­hält­nis zwi­schen der Hau­sen­gel Be­treu­ungs­dienst­leis­tun­gen GmbH und ihren je­wei­li­gen Hau­sen­gel-​Fran­chi­se­neh­mern und kann nicht pau­schal auf an­dere Ver­trags­ver­hält­nisse über­tra­gen wer­den.

 

Juliane Schneider

 

 


1 Kommentar

Tripticlideskruc · 22. September 2014 at 11:53

[…] dass die Selbstständigkeit der Hausengel-Franchisenehmer im Frühjahr dieses Jahres durch das Oberlandesgericht bestätigt wurde: Die 24-​​Stun­­den-​​Be­treu­ung durch selbstständige […]

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