Ab 1. Januar 2015 gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto). Dieser Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein inländisches oder ein ausländisches Unternehmen ist. Viele Entsendefirmen und Vermittlungsagenturen haben ihre Kunden bereits darüber informiert, dass die 24-Stunden-Betreuung im Rahmen der Entsendung ab Januar 2015 deulich teurer werden wird. Die Kosten für eine 24-Stunden Betreuung durch entsendete Betreuungskräfte wird ab dem 1. Januar 2015 legal nicht unter ca. 2.500€ monatlich möglich sein. Dies gilt jedoch nicht für die 24-Stunden-Betreuung durch Hausengel-Franchisenehmer.

Die Hausengel-Franchisenehmer sind selbstständig tätig und legen die Preise für ihre Dienstleistung daher eigenständig fest. Dabei sind sie auch nicht an den deutschen Mindestlohn gebunden. Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung im Rahmen des Hausengel-Franchisesystems werden sich daher weiterhin in dem bekannten Rahmen (ab ca. 1.600€ monatlich) bewegen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass die Selbstständigkeit der Hausengel-Franchisenehmer im Frühjahr dieses Jahres durch das Oberlandesgericht bestätigt wurde: Die 24-​​Stun­­den-​​Be­treu­ung durch selbstständige Betreu­ungs­kräfte ist im Hausengel-Franchisesystem legal mög­lich.

 

Juliane Schneider


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